Rechtsprechung
   BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2731
BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78 (https://dejure.org/1979,2731)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 7 RAr 69/78 (https://dejure.org/1979,2731)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 69/78 (https://dejure.org/1979,2731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Empfänger von Unterhaltsgeldleistungen - Leistungssatz - Überholen durch neue Rechtsvorschriften - Dynamisierung - Unterhaltsgeld - Leistungsklage - Zulässigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 4, 97, 405; 8, 274, 529; 56, 75, 84).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Weiterhin ist innerhalb der Eigentumsgarantie der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden (BVerfGE 26, 215, 222; Meydam aaO S 295).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Es muß lediglich abgewogen werden, ob die Einschränkung des Grundrechts zur Erreichung des vom Gemeinwohl gedeckten Zieles geeignet und notwendig und nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar ist (BVerfGE 21, 150, 155; Maunz/Herzog/Düring/ Scholz, Kommentar zum GG" Art. 14 RdNr 58).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    (vgl BVerfGE 44, 224, 226; 44, 288, 295; 22, 244, 255; 29, 22, 55 f; 54, 485, 489 ff).
  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74

    Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Er wird ergänzt durch die Regelungen in S 152 AFG, wodurch der Vertrauensschutz in die Bestandkraft von Verwaltungsakten hier auf bestimmte Fälle der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen beschränkt ist (vgl BSGE 58, 65, 68 : SozR 4100 EUR 151 Nr. 1 und BSGE 41, 260, 261 : SozR 4100 EUR 151 Nr. 5).
  • BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Das entspricht im übrigen der Rechtsprechung zu anderen vergleichbaren Regelungen (vgl zB BSG 10, 202, 205 zu 5 62 BVG; BSGE 28, 227, 228 zu 5 622 RVO).
  • BSG, 09.01.1958 - 5 RKn 11/57
    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
    Wird aber durch die Sozialversicherung ein Sozialausgleich dadurch geschaffen, daß lediglich die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistungen und Gegenleistungen unter den in dem jeweiligen Zweig der Sozialversicherung insgesamt Versicherten erforderlich ist, so rechtfertigt diese Global-Äquivalenz (Vgl BVerfGE 44, 405, 444, 447; 47, 4, 9; 22, 244, 255; BSGE 6, 245, 227; 45, 247, 250; 25, 59; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit 4975, 464, 465; Meydam, Soziale Ficherheit 4975, 292, 295) den Schutz des Art. 44 GG für den einzelnen Anspruch.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    In diesem Fall bedürfte es keiner Leistungsklage, weil mit der Aufhebung des abändernden Bescheides der ursprüngliche Bescheid seine Wirkung wieder entfalten würde, die Kläger ihr Ziel also bereits mit der Anfechtungsklage verwirklichen könnten (stRspr; BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19 S 54; BSGE 49, 197, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11, insoweit nicht abgedruckt).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BSG für eine Klage auf Leistung in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, soweit die ausgesprochene (abgeänderte) Bewilligung reicht, weil diese schon dann wiederhergestellt wird, wenn der abändernde Verwaltungsakt aufgehoben wird (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19 S 54; BSGE 49, 197 ff, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11 S 45; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 2 S 8; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 9 S 52) .
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des AFG kann der Bezieher dieser Leistung sich nicht darauf berufen, ihm müsse ein Vertrauen in den gleichbleibenden Fortbestand der einmal vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt werden (Vgl dazu BSGE 48, 33, 4100 mehrfach.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht